Ziele der Klage am Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht Inhaltsverzeichnis

Auf folgende Fragen erwarte ich Antworten vom Bundesverfassungsgericht. Ist aktuelle Gesetzgebung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, muss der Deutsche Bundestag Gesetze ändern.
Es soll geklärt werden, ob

Eine Bundesregierung die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden darf, indem sie lineare Symptombehandlung der Schulmedizin zur Staatsreligion erhebt [Merkels schlimmer Fehler}

Der Staat durch Schulden und Lobbyismus Freiheitsrechte künftiger Generationen einschränken darf

Schulmedizinismus, eine Diktatur der Schulmedizin im Gesundheitssystem, mit dem Grundgesetz vereinbar ist

Indoktrination der Schulmedizin mit Grundrecht auf umfassende, neutrale Information vereinbar ist (auch Netzwerkdurchsetzungsgesetz)

Der Staat per Gesetz Patienten mit regelmäßig tödlichen Erkrankungen Behandlungsalternativen versagen und dadurch umbringen darf (Gesundheitsministerium und Petition Thüringen)

Alleinige Symptombekämpfung der Schulmedizin (Ablasshandel) in Gesundheitssystem mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Schulmedizin das Recht hat, Patienten durch Ablasshandel (alleinige Symptombehandlung) künstlich in Krankheit zu halten

Schulmedizin das Recht hat, durch Ablasshandel das körpereigene Immunsystem abzusenken und so den Nährboden für Pandemien zu schaffen (Folge Corona)

Coronaverordnungen Freiheitsrechte "Ungeimpfter" einschränken dürfen bei Menschen, die ohne Impfung ein hohes körpereigenes Immunsystem haben

In Schulen ein Fach Wohlbefinden und Potenzialentfaltung eingeführt werden muss

Der Staat Stasimethoden einsetzen darf, um Wettbewerber der Schulmedizin zu eliminieren

Ein Ministerpräsident und dessen Bildungsminister Schülern und Lehrern Hilfe versagen darf

Politiker, Ministerien und Behörden die freiheitlich-demokratische Grundordnung akut gefährden dürfen


Die Beantwortung dieser Fragen ermöglicht ein Urteil, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit Teile der Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt.

Weitere offene Fragen an das Bundesverfassungsgericht

* Fällt die Hilfe zur Selbsthilfe meines Verbundenheitstrainings mit E-Learning-Kursen, Seminaren, Workshops, Ausbildungen, sozialen Netzwerken unter den Zwang vom Heilpraktikergesetz?
* Ist das Do-it-yourself-Heilverfahren Verbundenheitstraining ebenso wie Gesundheitsleistungen von Ärzten und Heilpraktikern Umsatzsteuerbefreit?
* Darf der Staat Menschen in Not Hilfe verweigern (ähnlich Holocaust im Dritten Reich). Hintergrundinfos
* Darf ein Ministerium für Gesundheit Unterstützung für von ihr erbetene klinische Studien zu Heilung durch Selbstheilung bei so genannten „chronischen“ oder „unheilbaren“ Krankheiten ablehnen? Wenn das gleichbedeutend ist mit einem Todesurteil für unzähliger Menschen? Weil ihnen Behandlungsalternativen versagt werden?Hintergrundinfos
* Darf der Staat Stasimethoden einsetzen, um unliebsame Wettbewerber der Schulmedizin (mich) aus dem Weg zu räumen? Und somit die Todesurteile sowie unterlassene Hilfeleistungen durch den Thüringer Staatsapparat zu vertuschen? Zum Nachteil für Menschen und Gesellschaft? Hintergrundinfos
* Dürfen Thüringens Ministerpräsident Ramelow und sein Bildungsminister Holter (beide DIE LINKE) Schülern sowie Lehrern Hilfe verweigern? Also vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung? Hintergrundinfos
* Ist DIE LINKE eine verfassungsfeindliche Organisation? Hintergrundinfos

Gesetze ändern

Wenn aktuelle Gesetzgebung (auch Sozialgesetzgebung) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, müssen die Grundrechte wieder hergestellt und Gesetze geändert werden. Damit mein Europamodell und somit die neue Säule Wohlbefinden in Gesundheitssystem, Schulen, Unternehmen, Kommunen, Gefängnissen entstehen kann.

Entsprechende Gesetzesänderungen öffnen dann Türen für ein ganzheitliches, wissenschaftliches, bezahlbares, hoch wirksames Gesundheitssystem, wo Menschen selber Ursachen und Auslöser ihrer Probleme (Psyche, Privat, Beruf, Gesundheit) beseitigen. Sie bringen ihr Leben in den grünen Bereich, bleiben oder werden dadurch stabil gesund.
Gesundheit im neuen Gesundheitssystem Europamodell ist "ein Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen" (Definition WHO Gesundheit).
In Folge dessen entstehen Harmonie, Liebe sowie friedvolles Miteinander in Familien und der ganzen Gesellschaft.
Wird das Europamodell europaweit eingesetzt, entfaltet sich der hohe Nutzen in ganz Europa.
Weiter: Nutzen vom Europamodell



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