Gemeinsamer Bundesausschuss- Tod per Gesetz


Folgende Ausführungen betreffen Zulassungsbestimmungen zum Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Bundesausschuss regelt, was von Krankenkassen bezahlt wird.
Weil nur Schulmediziner antragsberechtigt sind, gibt es bei den Krankenkassen nur Produkte der Schulmedizin auf Rezept. Also nur Symptombehandlung.

Diese gesetzliche Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Denn es gibt heute hoch wirksame Methoden der Selbstheilung wie mein Verbundenheitstraining, mit deren Hilfe Menschen gesund bleiben oder selbst schlimmste Krankheiten selber heilen können. Durch Beseitigung geistig-seelischer Ursachen.

SGB zum Gemeinsamen Bundesausschuss bedeuten Tod per Gesetz

Die Regelungen im SGB zum Gemeinsamen Bundesausschuss bedeuten den Tod unzähliger Patienten per Gesetz. Um die Gesetze ändern zu können, muss sie das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklären.
Damit anschließend der Deutsche Bundestag Gesetze ändert. Damit Wettbewerb entsteht.

Waren dann meine klinischen Studien zu Prävention und Heilung durch Selbstheilung erfolgreich, bekommen Versicherte mein Verbundenheitstraining auf Rezept. Sie werden in die Lage versetzt, die Ursachen ihrer gesundheitlichen Probleme selber zu beseitigen.

Wurden alle Faktoren ausreichend verändert, welche Symptome begründen und auslösen, setzen Selbstheilungsvorgänge ein bis auf Körperebene.
Menschen bleiben gesund. Krankheiten heilen auf natürlichem Weg über die Genregulation.
Der enorme Nutzen meines Europamodells kann sich entfalten.

Wie körperliche Vorgänge, Gesundheit oder Krankheit entstehen

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Epigenetik sind 98 bis 99 % aller menschlichen Erkrankungen Folge epigenetischer Veränderungen.
Nur 1 bis 2 % aller Krankheiten haben ihre Ursache in einem Gendefekt. Das Geheimnis der Gesundheit liegt nicht im Text der Gene, sondern in der Regulation ihrer Aktivität.
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Will man gesund bleiben, Krankheiten heilen und nicht nur Symptome unterdrücken, muss man an den Ursachen ansetzen. Nicht an den Symptomen, wie es die Schulmedizin macht.
Weil Ärzte nur an Symptomen herum therapieren, von Selbstheilung aber keine Ahnung haben, bringen gesetzliche Regelungen des SGB Leid und Tod in die Familien.

Werden nur Symptome behandelt, bleiben Ursachen in Geist, Seele und den Wechselwirkungen mit der Lebensumgebung bestehen. Aus einfachen Symptomen werden dadurch so genannte „chronische“ oder „unheilbare“ Krankheiten.

Kunstfehler und Gefahr einer Straftat durch Ärzte

Nahezu jede Krankheit ist ein Hilfeschrei der eigenen Seele mit der Bitte: Verändere etwas.
Wird der Hilfeschrei ignoriert und hält seelischer Stress zu lange an, geht die Seele aus dem Körper. Der Mensch stirbt.

Daher begeht jeder Arzt, der im Beratungsgespräch nicht auf diesen wichtigen Faktor der epigenetischen Ursachen hinweist, einen Kunstfehler.
Stirbt jemand, wird aus dem Kunstfehler vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge, also eine Straftat. Denn jedem Arzt in Deutschland sind die Mechanismen der Epigenetik bekannt. Wenn nicht, sollte der Arzt Bäcker werden.

Es reicht auch nicht aus, Entspannungskurse, Psychotherapie, Hypnose oder Ähnliches zu verschreiben. Damit lässt sich keine Seele heilen. Also keine seelischen Ursachen beseitigen. Es muss Selbstheilung stattfinden. Wie in den inneren Reisen meines Verbundenheitstrainings.

Nur Schulmedizin kann Anträge auf Studien beim Bundesausschuss stellen

Ich als Nicht-Schulmediziner kann keine klinischen Studien nach § 137e SGB beim Gemeinsamen Bundesausschuss beantragen. Um die Wirksamkeit meines hilf-dir-selber-Systems Verbundenheitstraining wissenschaftlich zu beweisen.

Vielen Patienten wird dadurch per Gesetz wirksame Hilfe versagt.
In vielen Fällen bedeuten die gesetzlichen Regelungen des SGB jahrelanges Leid und den Tod von Patienten der Schulmedizin per Gesetz. Weil Behandlungsalternativen durch die Zulassungsbestimmungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss der Weg versperrt wird.

Mein Verbundenheitstraining ist eine echte Alternative zur Symptombehandlung der Schulmedizin. Denn durch eigenverantwortliche Hintergrundaufarbeitung können Krankheiten wirksam vermieden werden oder durch Selbstheilung heilen.

Im Verbundenheitstraining werden Menschen dafür befähigt. Um selber Ursachen sowie Auslöser eigener Probleme (egal was) zu finden und zu beseitigen.
Auch auf Ebene Geist und Seele in der eigenen Innenwelt.

Gesetzgebung verhindert Wettbewerb

Oberste Priorität des Staates hat aktuell nicht Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Wer so etwas in Deutschland glaubt, glaubt auch noch an den Klapperstorch.

Oberste Priorität des Staates haben der Erhalt des Systems linearer Symptombekämpfung sowie die Befriedigung wirtschaftlicher Interessen des schulmedizinischen Systems.
Der Staat verhindert per Gesetz, dass Wettbewerb im deutschen Gesundheitssystem stattfindet. Auch ein Wettbewerb der Systeme (Symptombekämpfung ./. Ursachen beseitigen).
Dafür dienen Zulassungsbestimmungen zum Gemeinsamen Bundesausschuss. Sie sichern die ungezügelte Profitoptimierung von Pharmaindustrie und Schulmedizin.

Diese Bestimmungen machen Schulmedizinismus erst möglich und verhindern Wettbewerb im Gesundheitssystem. Die DDR verhinderte mit Planwirtschaft Wettbewerb.
Im Grunde ist das deutsche Gesundheitssystem auch eine Form von Planwirtschaft.

Daher will ich am Bundesverfassungsgericht klagen

Meine Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Politik und Staat kein Interesse an Änderungen zum Wohle der Bevölkerung haben. Schulmedizin wird auch nichts ändern.
Der einzige Weg, unsinniges Leid sowie Tod zu beenden und Kosten in allen gesellschaftlichen Bereichen zu reduzieren, ist die Umstellung der Systeme von Symptombekämpfung auf eigenverantwortliche Beseitigung der Ursachen.
Damit gesellschaftliche Systeme stabil bleiben.

Diese Umstellung beginnt im Europamodell in Schulen, aber auch in Arztpraxen.
Damit Ärzte Ausbildungen vom Verbundenheitstraining verschreiben können, muss zuvor in klinischen Studien der wissenschaftliche Beweis der Wirksamkeit erbracht werden. Das passiert über den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Weil der Staat kein Interesse daran hat, dass diese Studien erfolgen, muss mir das Bundesverfassungsgericht die Türen zum Gemeinsamen Bundesausschuss öffnen.
Daher will ich am Bundesverfassungsgericht klagen.


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